Kindeswohl und Kindeswille sind fundamentale Kategorien des Kindschaftsrechts und von zentraler Bedeutung für die Jugendhilfe insbesondere dem Kinderund Jugendschutz im Spannungsfeld zwischen Bevormundung und Befähigung.
Woran haben sich Konzepte der Prävention zu orientieren? Am Willen oder am Wohl der Kinder? Hierzu eine kleine Zeitungsnotiz aus dem späten Herbst 2008: "Die Münchner Polizei hielt gestern eine Mutter auf dem Weg in den Kindergarten an, weil das Kind auf dem rückwärtigen Fahrradsitz vollkommen nackt saß. Die Erklärung der Mutter, einer Rechtsanwältin, der Dreijährige habe sich partout nicht anziehen wollen. Außerdem säße es ja in ihrem Windschatten. Die Polizisten erstatteten Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung."
Spannend ... vor allem unter den Aspekten einer partiziptiv und repressionsfrei angelegten Jugendhilfe.
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